AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Ubermetrics Technologies GmbH
– Stand 21.06.2021

§ 1 Allgemeines & Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Ubermetrics Technologies GmbH (nachfolgend „Ubermetrics“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“). Sie gelten nicht für Kunden, die Verbraucher i. S. d. § 13 BGB sind.

Sie erstrecken sich insbesondere auf die Anbahnung, den Abschluss und die Abwicklung von Verträgen über die Nutzung der Dienstleistungen der Ubermetrics Technologies GmbH.

(1) Der Vertragspartner des Kunden ist die

Ubermetrics Technologies GmbH
Alte Schönhauser Straße 9
10119 Berlin

Telefon: +49 30 577 021 30
Fax: +49 30 577 021 339
www.ubermetrics.com

HRB 136057 Berlin-Charlottenburg
Geschäftsführer: Wolfgang Beeck, Sebastian Rohwer
USt-ID-Nr.: DE278581102

(2) Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn und soweit Ubermetrics einen Auftrag bestätigt oder mit der Ausführung des Auftrages beginnt. Wesentliche Bestandteile jedes Vertrags sind die Leistungsbeschreibung von Ubermetrics sowie das individuelle Ubermetrics-Angebot.

(3) Mündliche Nebenabreden und abweichende schriftliche Vereinbarungen bestehen nicht.

(4) Mitteilungen von Ubermetrics an den Kunden sowie sämtliche den Vertrag betreffende Korrespondenz erfolgen über die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse des Administrationslogins.

Über neue Software-Features, Schulungen und Seminare wird der Kunde regelmäßig im Rahmen eines Newsletters über diese E-Mail-Adresse informiert.

§ 2 Leistungen

(1) Ubermetrics stellt dem Kunden die Nutzung der in der Leistungsbeschreibung näher bezeichneten Client- und Anwendungs-Software in dem dort näher beschriebenen Funktionsumfang und unter den dort ebenfalls genannten Funktionsvoraussetzungen und technischen Limitationen zur Verfügung. Hierfür wird Ubermetrics vom Kunden gemäß § 9 vergütet. Die Client-Software wird dem Kunden per Web-Interface Ubermetrics Delta oder Ubermetrics-API unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Anwendungssoftware wird von Ubermetrics an dem in der Leistungsbeschreibung genannten Übergabepunkt zur Nutzung bereitgestellt. Die Anwendungs-Software verbleibt dabei auf dem Server von Ubermetrics. Von Ubermetrics nicht geschuldet ist die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem IT-System des Kunden und dem von Ubermetrics betriebenen Übergabepunkt. Die vereinbarten Leistungsumfänge (wie die Anzahl der Erwähnungen aller Suchagenten pro Monat, Report-Konfigurationen, Alert-Regeln, Wall-Searches oder API-Credits) stellen jeweils das monatliche Limit dar, d.h. Ubermetrics ist verpflichtet in jedem Monat bis zur vereinbarten Höhe der jeweiligen Leistungsdimension zu leisten. Der Kunde hat die Möglichkeit alle abgerufenen Leistungen durch entsprechende Konfiguration direkt zu beeinflussen. Das Erwähnungsvolumen kann durch Suchbegriffe sowie Sprach- und Quellen-Einschränkungen vom Kunden eingeschränkt werden. Die Anzahl aller weiteren Leistungen wie Report-Konfigurationen, Alert-Regeln, Wall-Searches oder API-Credits werden direkt vom Kunden konfiguriert und können somit vom Kunden direkt beschränkt werden. Vom Kunden im jeweiligen Monat nicht genutzte Leistungsumfänge verfallen am Ende des Monats.

(2) Ubermetrics wird die zu überlassende Software in der jeweils aktuellen Version einsetzen, wenn die Änderung der Software-Version unter Berücksichtigung der Interessen von Ubermetrics für den Kunden zumutbar ist.

§ 3 Zugriffsberechtigung und Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält für jede angemeldete Person eine Zugriffsberechtigung (Login), bestehend aus einem Benutzerkennwort und einem Passwort. Der Kunde darf Benutzerkennwort und Passwort ausschließlich seinen berechtigten Nutzern mitteilen und hält diese Daten im Übrigen geheim. Berechtigte Nutzer sind nur das den Vertrag unterzeichnende Unternehmen und dessen Mitarbeiter, nicht jedoch Tochtergesellschaften oder andere mit dem Vertragspartner verbundene Unternehmen.

(2) Der Kunde erhält das nicht ausschließliche und auf die Laufzeit des Vertrags zeitlich beschränkte Recht auf die Ubermetrics Software zuzugreifen. Darüberhinausgehende Rechte an der Ubermetrics Software erhält der Kunde nicht. Der Kunde darf nicht von der im Angebot genannten Personenanzahl abweichen, die berechtigt sind auf die für ihn bereit gehaltene Anwendungssoftware gleichzeitig zuzugreifen. Die von den berechtigten Personen genutzten Arbeitsplätze müssen die in der Leistungsbeschreibung genannten technischen Mindestvoraussetzungen erfüllen. Die Anbindung der Arbeitsplätze des Kunden erfolgt über eine vom Kunden einzurichtende Datenverbindung gemäß den Angaben in der Leistungsbeschreibung. 

(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ubermetrics Software über die vertraglich vereinbarte Nutzung hinaus zu verwenden, von Dritten verwenden zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, die Ubermetrics Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen. Für jeden Fall, in dem der Kunde die Nutzung der Ubermetrics Software durch nicht benannte Nutzer oder Dritte schuldhaft ermöglicht, hat der Kunde für jeden unberechtigten Nutzer jeweils Schadenersatz in Höhe von 100 % der Vergütung zu leisten, die im Fall des Abschlusses eines Vertrags während der vereinbarten Vertragsdauer und vereinbarten Konditionen angefallen wäre. Ubermetrics behält sich das Recht vor einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

§ 4 Mitwirkungsleistungen des Kunden

(1) Der Kunde übernimmt die Verantwortung für die Einrichtung einer Datenverbindung zwischen den von ihm zur Nutzung vorgesehenen Arbeitsplätzen und dem von Ubermetrics definierten Übergabepunkt. Ubermetrics ist berechtigt, den Übergabepunkt jederzeit neu zu definieren, sofern dies erforderlich ist um eine reibungslose Inanspruchnahme der Leistungen durch den Kunden zu ermöglichen. Der Kunde wird in diesem Fall eine Verbindung zu dem neu definierten Übergabepunkt herstellen.

(2) Die vertragsgemäße Inanspruchnahme der Leistungen von Ubermetrics ist davon abhängig, dass die vom Kunden eingesetzte Hard- und Software, einschließlich Arbeitsplatzrechner, Router, Datenkommunikationsmittel etc., den technischen Mindestanforderungen an die Nutzung der aktuell angebotenen Software-Version entsprechen und die vom Kunden zur Nutzung der Anwendungssoftware berechtigten Nutzer mit der Bedienung der Software vertraut sind. Der Kunde wird zur Nutzung der Leistungen von Ubermetrics nur solche Hard- und Software einsetzen, die den in der Leistungsbeschreibung genannten Mindestanforderungen entspricht. Die Konfiguration seines IT-Systems ist Aufgabe des Kunden.

(3) Im Fall von betriebsbehindernden Beeinträchtigungen der Nutzung der Ubermetrics Software hat der Kunde Ubermetrics unverzüglich zu informieren.

§ 5 Einführung in die Funktionen der Software

(1) Ubermetrics leistet eine einmalige Einführung in die Bedienung der Software für den Kunden in erforderlichem Umfang. 

(2) Zusätzlichen Supports bietet Ubermetrics gegen gesonderte Abrechnung an.

§ 6 Service Level Agreement

(1) Die Nutzung der Ubermetrics Software wird dem Kunden – vorbehaltlich 6.4 – zeitlich durchgehend zur Verfügung gestellt. Die Verfügbarkeit bezieht sich auf die API, die Ubermetrics am Übergabepunkt gemäß Leistungsbeschreibung bereitstellt.

(2) Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der grundsätzlichen Verfügbarkeit von 24 Stunden täglich, 7 Tage die Woche als Quotient der Minuten ohne Störung und der Gesamtzahl an Minuten im jeweiligen Monat.

(3) Eine Störung liegt dann vor, wenn mehr als 5% der API-Anfragen durch den Ubermetrics Web-Client oder Direktanfragen des Kunden serverseitig fehlschlagen.

(4) Für geplante Wartungsarbeiten darf Ubermetrics die Leistungserbringung für einen definierten Zeitraum unterbrechen. Diese Zeiträume werden mindestens 48h zuvor innerhalb der Ubermetrics Software angezeigt oder in Textform an den Kunden übermittelt. Der Kunde wird bei Vorliegen wichtiger Gründe, die der Unterbrechung entgegenstehen, Ubermetrics mindestens 12h vor der geplanten Unterbrechung über die Gründe informieren und im Übrigen die Zustimmung zu den Unterbrechungen nicht unbillig verweigern.

(5) Ubermetrics überlässt dem Kunden die Anwendungssoftware am Übergabepunkt mit einer Verfügbarkeit von 95% zur Nutzung.

(6) Falls Ubermetrics diese Verfügbarkeit nicht erreicht, kann der Kunde Service-Credits als Kompensation erhalten:

  • für weniger als 95% aber mehr als 90% 3 Tage Service-Credits
  • für weniger als 90% aber mehr als 80% 7 Tage Service-Credits
  • für weniger als 80% 30 Tage Service-Credits.

(7) Ein Service-Credit berechtigt zur unentgeltlichen Nutzung des Ubermetrics-Angebots für einen Tag in dem zum Zeitpunkt der Unterbrechung gebuchten Leistungsumfang. Diese Service-Credits sind der einzige und exklusive Ausgleich für jede Unterschreitung der zugesicherten Verfügbarkeit. Sie müssen durch den Kunden innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf des Monats, in dem die Verfügbarkeit unterschritten wurde, eingefordert werden, andernfalls steht dem Kunden kein Anspruch auf Service-Credits für diesen Monat zu. 

§ 7 Datenspeicherung und Nutzungsrechte

(1) Ubermetrics speichert die Ergebnisse der Suchen des Kunden automatisiert für den Vertragszeitraum. Der Kunde kann die Suchergebnislisten und Statistiken jederzeit einsehen und herunterladen. 

(2) Falls der Kunde comScore-Daten über Ubermetrics bezieht, so darf er diese comScore-Daten keinen Dritten zur Verfügung stellen, nicht öffentlich wiedergeben und ausschließlich für eigene interne Geschäftszwecke verwenden. comScore-Daten sind als solche bei Ubermetrics gekennzeichnet. Davon ausgenommen sind Weitergaben von comScore-Daten an Dritte nur dann, wenn diese selbst über einen rechtmäßigen Login zu Ubermetrics verfügen und darüber auch Zugriff auf diese comScore-Daten haben.

(2a) Durch die Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich mit den YouTube-Nutzungsbedingungen einverstanden. Sie können die YouTube-Nutzungsbedingungen hier (Link öffnet sich in einem neuen Fenster) einsehen.

(3) Die von Ubermetrics ausgelieferten Daten unterliegen regelmäßig Urheberrechten Dritter. Die von Ubermetrics erbrachten Dienstleistungen via Ubermetrics Delta bzw. der Ubermetrics-API bestehen in der Aggregation und Analyse von Datenströmen und ausdrücklich nicht im Verkauf von Nutzungsrechten von Original-Daten Dritter, es sei denn dies wird im Vertrag explizit vereinbart. Dem Kunden ist bekannt, dass Ubermetrics nicht dazu berechtigt ist selbst Lizenzen für die Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung oder die Weiterverbreitung zu erteilen. Der Kunde muss die Frage der Notwendigkeit einer urheberrechtlichen Lizenzierung für die eigenen Nutzungszwecke selbst prüfen und sich selbst die Lizenzen der Urheber oder Verwerter beschaffen, sollte er zur Überzeugung kommen, dass dies notwendig ist. Dies ist ausdrücklich bei den Erwähnungen im Print- und TV-Radio-Bereich erforderlich. Bei diesen sind die AGB der Zulieferer falls genannt zu beachten und ferner zu berücksichtigen, dass die Vervielfältigung dieser Snippets in vielen Ländern nur aufgrund gesonderter Vereinbarungen mit Lizenzgebern bzw. Verwertungsgesellschaften lizenzrechtlich möglich ist.

(4) Ubermetrics verarbeitet die potentiell urheberrechtlich geschützten Werke wie Blogeinträge und Artikel im Auftrag des Kunden. Erlangt der Kunde Kenntnis von einer Urheberrechtsverletzung, wird er Ubermetrics unverzüglich über die Urheberrechtsverletzung informieren. In diesem Fall oder falls ein Rechteinhaber Ubermetrics direkt dazu auffordert die Erwähnungen zu kürzen oder Änderungen an der Struktur oder dem Datenformat vorzunehmen, steht es Ubermetrics frei diese Änderungen vorzunehmen oder die Erwähnungen aus allen Ergebnislisten zu entfernen.

§ 8 Datenschutz und Datensicherheit

(1) Beide Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung Beschäftigten auf die Vertraulichkeit verpflichten.

(2) Die personenbezogenen Daten des Kunden werden zur Vertragsabwicklung erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Daten werden nur an Dritte weitergegeben, soweit dies für die Durchführung des Auftrages notwendig ist.

(3) Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde selbst oder durch Ubermetrics personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen, der DSGVO oder gesetzlichen Speicherfristen, berechtigt ist.

(4) Soweit die zu verarbeitenden Daten personenbezogene Daten sind, liegt eine Auftragsdatenverarbeitung vor und Ubermetrics wird die Weisungen des Kunden (z. B. zur Einhaltung von Löschungs- und Sperrungspflichten) beachten. Die Weisungen müssen rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden.

(5) Die von Ubermetrics erbrachten Leistungen richten sich ausdrücklich nicht an Sicherheitsbehörden oder Unternehmen welche Ubermetrics im Auftrag von Sicherheitsbehörden nutzen wollen und dürfen unter keinen Umständen von Kunden an diese weitergegeben werden.

§ 9 Vergütung

(1) Der Kunde hat die Entgelte für die beauftragten Features der Ubermetrics Software gemäß Angebot zu zahlen. 

(2) Falls Ubermetrics über die vertraglich geschuldeten Leistungen hinaus kostenlose Mehrleistungen erbringt, so begründen diese keinen Rechtsanspruch für zusätzliche Mehrleistungen in der Zukunft.

(3) Falls durch vorsätzliche Handlungen des Kunden bei der Suchagenten-Einrichtung eine Überlastung des Ubermetrics-Systems eintritt, ist Ubermetrics zum Schadensersatz berechtigt.

(4) Ubermetrics ist berechtigt, die üblichen oder listenmäßigen Preise für die vertraglichen Leistungen zum Ausgleich von Personal- und sonstigen Kostensteigerungen angemessen zu erhöhen. Ubermetrics wird diese Preiserhöhungen dem Kunden in Textform bekannt geben; die Preiserhöhungen gelten nicht für die Zeiträume, für die der Kunde bereits Zahlungen geleistet hat. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 15 % des bisherigen Preises, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag im Ganzen mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen; macht er von diesem Kündigungsrecht Gebrauch, so werden bis zum Wirksamwerden der Kündigung die nicht erhöhten Preise berechnet. Eine Erhöhung der Preise innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss ist ausgeschlossen.

§ 10 Fair-Use-Nutzung

(1) Dem Kunden entstehen zunächst keine Mehrkosten durch Mehrnutzung, wenn die vertraglich vereinbarten Leistungsdimensionen (nach §2) vom Kunden im aktuellen Monat überschritten werden und keine automatische technische Schutzmaßnahme seitens Ubermetrics greift. Diese Regelung findet erst dann keine Anwendung mehr, wenn diese Überschreitung eine Überlastung des Systems zur Folge hat oder der Kunde das Doppelte der vereinbarten Leistungsumfänge im aktuellen Monat überschreitet. Dann erst steht es Ubermetrics frei die entsprechenden Mehrleistungen einzuschränken.

(2) Ubermetrics verpflichtet sich die erbrachten Mehrleistungen nur dann in Rechnung zu stellen, wenn 1. der Kunde innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Monaten eine Mehrleistung in Anspruch nimmt, 2. Ubermetrics den Kunden davon in Kenntnis setzt diese Mehrleistungen in Zukunft nicht mehr ohne Mehrkosten erbringen zu wollen und 3. der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach in Kenntnissetzung die entsprechenden über den vertraglichen Umfang hinausgehenden Leistungsparameter anpasst. Erst nach Ablauf dieser Frist darf Ubermetrics die erbrachten Mehrleistungen gemäß der aktuellen Ubermetrics-Preisliste in Rechnung stellen.

(3) Auch wenn die Anzahl der Nutzerzugänge von Ubermetrics Delta vertraglich nicht beschränkt sein sollte, so ist die Gesamtanzahl der API-Calls von allen Nutzern eines Vertrages über das Ubermetrics-Delta-Frontend je Vertrag auf 100.000 API-Credits im Monat beschränkt. Für Mehrleistungen gelten 10 (1) und 10 (2) entsprechend. Diese API-Credits sind ausdrücklich nur für Nutzer des Ubermetrics-Delta-Frontends vorgesehen und nicht für Nutzer, die durch eigene Applikationen auf die Ubermetrics-API zugreifen.

(4) Ubermetrics ist darüber hinaus berechtigt Suchagenten und die Ausführungen anderer Leistungen abzulehnen, sofern sie aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht für Ubermetrics ausführbar oder zumutbar sind. Ubermetrics wird den Kunden darüber informieren. Falls Keyword-Mengen explizit in Verträgen vereinbart sind, so hat diese Regelung Vorrang vor den folgenden Regelungen. Werden explizite Keywords-Addons hinzugebucht, so sind diese bei den folgenden Schranken zu berücksichtigen. Keyphrasen sind eine Folge von Wörtern, die nur mit Leerzeichen verbunden und in Ubermetrics Suchagenten durch Anführungszeichen begrenzt sind. Diese werden im Folgenden wie Keywords behandelt. Keywords werden bei der Berechnung außer Acht gelassen, wenn sie ausschließlich als Ausschlüsse verwendet werden oder wenn sie ein exaktes Duplikat eines bereits berücksichtigten Keywords sind.

(4a) Bei Verträgen mit eindeutig beschränkter Anzahl von Suchagenten sind Suchagenten ausdrücklich für Ubermetrics unzumutbar wenn die durchschnittliche Anzahl der verwendeten Keywords über alle Suchagenten in allen Accounts eines Vertragsverhältnisses das Doppelte der durchschnittlich bestehenden Keywords je Suchagenten über alle Kunden-Accounts, ohne Berücksichtigung von Verträgen mit explizit vereinbarten Keyword-Mengen, im Ubermetrics-System überschreitet. Ausschlaggebend ist der für den Kunden günstigere Wert entweder zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder der aktuelle Durchschnittswert.

(4b) Bei Verträgen ohne eindeutig beschränkte Anzahl von Suchagenten sind Suchagenten ausdrücklich für Ubermetrics unzumutbar, wenn das Verhältnis der Anzahl der verwendeten Keywords bzw. Suchphrasen über alle Suchagenten in allen Accounts eines Vertragsverhältnisses zur Anzahl der gebuchten Erwähnungen das Doppelte des Verhältnisses der durchschnittlich über alle Kunden-Accounts, ohne Berücksichtigung von Verträgen mit explizit vereinbarten Keyword-Mengen, im Ubermetrics-System bestehenden Keywords zu der Gesamtzahl aller Erwähnungen im Ubermetrics-System überschreitet. Ausschlaggebend ist der für den Kunden günstigere Wert entweder zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder der aktuelle Durchschnittswert.

(5) Wenn im Vertrag eine API-Nutzung ohne explizite Anzahl an API-Credits vereinbart wurde, so sind in jedem Vertrag 1.000 API-Credits für jedes nutzbare Keyword unter Beachtung von 10 (4) enthalten, jedoch nur, wenn auf Basis des vertraglichen Leistungsumfangs durch diese Berechnung mindestens 55.000 API-Credits erreicht werden. Diese API-Credits können sowohl für Frontend-Aktivitäten als auch für direkte Ubermetrics-API-Anfragen verwendet werden.

§ 11 Vertragslaufzeit

(1) Nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate, wenn er nicht fristgemäß spätestens sechs Wochen zum Monatsende des letzten vollen Leistungsmonats im vereinbarten Zeitraum gekündigt wird.

(2) Falls im Vertrag keine Laufzeit definiert wurde, gilt regelmäßig eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten, gerechnet vom Zeitpunkt der Unterzeichnung durch den Kunden.

(3) Bucht der Kunde während des laufenden Vertrages zusätzliche wiederkehrende Leistungen (Upgrades), so verlängert sich der zugehörige Hauptvertrag auf den Endzeitpunkt des hinzugebuchten Upgrades, aber nur falls dieser nach dem Endzeitpunkt des Hauptvertrages liegen sollte. Bei jeder Verlängerung des Hauptvertrages verlängern sich alle hinzugebuchten wiederkehrenden und zu dem Zeitpunkt nicht gekündigten Leistungen ebenfalls um die Verlängerungslaufzeit des Hauptvertrages.

(4) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(5) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 12 Konditionen, Zahlung, Verzug

(1) Sämtliche mündlich und / oder schriftlich veröffentlichte Preise sind unverbindlich. Irrtümer und kurzfristige Preisänderungen sind vorbehalten. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 

(2) Die Rechnungsstellung erfolgt für die gesamte Vertragslaufzeit im Voraus. 

(3) Während eines Zahlungsverzugs des Kunden ist Ubermetrics berechtigt, die Zugangsdaten des Kunden zu sperren. Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung in Verzug, so ist Ubermetrics berechtigt den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt Ubermetrics vorbehalten.

§ 13 Änderungen der Vertragsbestimmungen

(1) Ubermetrics ist unter Beibehaltung der vertragsgegenständlichen Nutzungsmöglichkeiten jederzeit berechtigt, die konkrete Ausgestaltung der Vertragsbedingungen zu modifizieren und anzupassen. Dies erfolgt ausschließlich und nur zur Gewährleistung des reibungslosen Ablaufs sowie zur optimalen Nutzung des Angebots von Ubermetrics oder sofern eine Veränderung der Gesetzeslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Marktgegebenheiten oder technische Änderungen sowie Weiterentwicklungen oder andere gleichwertige Gründe eine Modifikation oder Anpassung erforderlich machen und eine solche den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.

Beabsichtigt Ubermetrics Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Preise oder wesentlicher Angaben in der Leistungsbeschreibung, beispielsweise die Erhöhung von Mindestanforderungen oder Einschränkungen bestehender Funktionalitäten, so werden die Änderungen dem Kunden mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform an die bei Ubermetrics vom Kunden hinterlegten E-Mail-Adressen der Administrationslogins mitgeteilt. Erfolgt seitens des Kunden innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung kein Widerspruch in Textform, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Ubermetrics wird den Kunden auf diese Folge in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen. 

(2) Sollten sich Vertragsbedingungen von externen Dienstleistern für Zusatzmodule, insbesondere den Modulen TV, Radio oder Print ändern, so obliegt Ubermetrics das Recht, die entsprechenden Module ab dem Änderungszeitpunkt nicht mehr bereitzustellen. Ubermetrics wird den Kunden darüber informieren.

§ 14 Mängelhaftung und Gewährleistung

(1) Sind die von Ubermetrics erbrachten Leistungen mangelhaft, weil ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich beeinträchtigt ist, haftet Ubermetrics gemäß den gesetzlichen Vorschriften für Sach- und Rechtsmängel. Für Mängel der Software, die bereits bei deren Überlassung an den Kunden vorhanden waren, haftet Ubermetrics nur, wenn Ubermetrics diese Mängel zu vertreten hat.

(2) In jedem Fall schuldet Ubermetrics jedoch nur die gewissenhafte Ausführung der Suchaufträge, nicht aber den konkreten Erfolg. Ubermetrics übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Ergebnisse, soweit diese auf technische Mängel zurückzuführen sind, welche Ubermetrics zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht bekannt waren oder worauf der Kunde vor Vertragsschluss aufmerksam gemacht wurde.

(3) Falls einzelne Webseiten, Foren, soziale Netzwerke oder andere Quellen während des Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und Ubermetrics den Zugriff auf ihre Inhalte technisch und juristisch unterbinden oder ihre Nutzungsbedingungen für Crawler ändern, und diese dadurch aus den von Ubermetrics ausgeführten Suchaufträgen herausfallen, ist dies kein Mangel der von Ubermetrics erbrachten Leistungen.

(4) Der Kunde hat Ubermetrics Mängel unverzüglich anzuzeigen. Die Mängelansprüche verjähren nach einem Jahr.

§ 15 Haftungsmaßstab und -begrenzung

(1) Ubermetrics haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet Ubermetrics bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet Ubermetrics nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesen Fällen haftet Ubermetrics nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

(3) Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf den Betrag der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung welche in der vereinbarten Vertragslaufzeit bis zum Schadenszeitpunkt fällig wurde.

(4) Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt. 

(5) Klargestellt wird, dass Ubermetrics die durchsuchten und verlinkten Beiträge nicht auf Computerviren untersucht; insofern ist eine Haftung ausgeschlossen.

§ 16 Höhere Gewalt

(1) Ubermetrics ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.

(2) Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falls von höherer Gewalt unverzüglich in schriftlicher Form in Kenntnis zu setzen.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts und Rechtsnormen, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen, finden keine Anwendung. Sofern von diesen AGB Abschriften in anderen Sprachen als deutsch gefertigt worden sein sollten, ist einzig die deutsche Fassung für Ubermetrics und den Kunden verbindlich.

(2) Alle Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses, soweit diese Geschäftsbedingungen nicht die Textform vorsehen.

(3) Erfüllungsort ist Berlin. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem zwischen Ubermetrics und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnis ist Berlin. 

(4) Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.